Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
(Bertolt Brecht)





Volker Beernink
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
- Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Oldenburg
- Rechtsreferendariat am Landgericht Münster
- Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf
- 1998 Zulassung als Rechtsanwalt, seitdem als selbständiger Rechtsanwalt tätig in der Rechtsanwaltskanzlei Stiegemeyer, Beernink und Helmich, Westerkappeln
- 2005 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV sowie im Anwalts- und Notarverein Münster.
Meike Gerlach
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
- Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
- Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund
- Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf
- 2004 Zulassung als Rechtsanwältin, seitdem als selbständige Rechtsanwältin tätig
- 2007 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Anwaltverein Hagen