Kostenrechner

Hier können Sie die Kosten für Ihre Scheidung schnell und übersichtlich berechnen. Geben Sie dazu einfach Ihr monatliches Nettoeinkommen sowie das Ihres Ehepartners ein.

Antragsteller(in):
Ehepartner: € [ > Hilfe ]
Für den Fall, dass Sie das Einkommen Ihres Ehepartners nicht kennen, genügt eine Schätzung. Wir weisen darauf hin, dass die endgültige Gebührenberechnung erst auf der Grundlage der Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Familiengericht erfolgen kann. Sollte sich hierdurch eine Abweichung nach oben oder unten ergeben, erfolgt eine Nachberechnung der Gebühren bzw. eine umgehende Erstattung.